Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte, die in keinem Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse stehen.
Was haben Wahlärzte zu bieten:
- Flexible Ordinationszeiten, keine überlangen Wartezeiten auf einen Termin
- Mehr Zeit für Ihre Anliegen als Patient, sowohl im Gespräch als auch bei der Untersuchung
- Bei fachübergreifenden Problemstellungen – Zusammenarbeit mit anderen Fachärzten (Neurologie, physikalische Medizin, Neurochirurgie),
- Wahlarztrezepte, Überweisungen und Verordnungen werden meist mit denen der Vertragsärzten gleichgesetzt
(Ausnahme MRT Überweisung – Umschreibung erforderlich)
Mit einem von uns bereitgestellen Formular können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kostenrückerstattung ist bis zu 80 % dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für die Behandlung erhalten hätte.
Nützen Sie auch die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Überlicherweise werden auch Physiotherapeuten, sowie auch alternative Behandlungsmöglichkeiten bezahlt. Auskünfte erhalten Sie bei den diversen Anbietern.